Aussage
Die schwarz-rote Koalition hat sich im Februar 2026 auf eine weitreichende Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) kommentierte die Einigung mit den Worten:
„Der Heizungskeller ist damit wieder Privatsache.“
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll die 65-%-Erneuerbare-Pflicht abschaffen und Eigentümern wieder freie Wahl beim Heizungseinbau lassen, einschließlich neuer Öl- und Gasheizungen. Ab 2029 soll lediglich ein 10-%-Biogasanteil vertraglich nachgewiesen werden.
Bewertung
Das Grundgesetz schützt zwar das Eigentum (Art. 14 GG), erlaubt aber ausdrücklich eine Sozialbindung:
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Darüber hinaus schützt Art. 2 Abs. 2 GG das Leben und die körperliche Unversehrtheit, auch zukünftiger Generationen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Klimabeschluss vom 29.04.2021 (Az. 1 BvR 2656/18) genau auf diese Grundrechte abgestellt. Der Staat ist verpflichtet, CO₂-Emissionen zu begrenzen, um zukünftige Generationen nicht unverhältnismäßig zu belasten. Klimaschutz ist damit kein politisches Belieben, sondern Verfassungsgebot.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Januar 2026 (Az. BVerwG 7 C 8.23), dass die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen Deutschlands nicht ausreichen.
Zusätzlich verpflichten EU-Vorgaben (Gebäuderichtlinie EPBD 2024) alle Mitgliedstaaten zu konkreten Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs im Gebäudebestand.
Heizen ist damit keine reine Privatangelegenheit, sondern Teil einer gesellschaftlichen und rechtlichen Verantwortung.
Anmerkung des Autors
„Heizen ist Privatsache“ ist in dieser Absolutheit nicht haltbar. Ich darf mir auch weiterhin keinen Atomreaktor in den Keller bauen. Wir leben in einem zivilisierten Land mit geschriebenen Gesetzen und gesellschaftlichen Normen, die nicht immer verschriftlicht sind. An diese müssen wir uns halten und sicherstellen, dass wir andere nicht schädigen oder gefährden. Heizen ist daher keine reine Privatangelegenheit.


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